Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20-Jährigen der Nötigung schuldig. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freiarbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert und dafür plädiert, den 20-Jährigen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Dekarbonisierung, Klimawandel, Sektorkopplung: Das Energie- und Klimabriefing. Für Entscheider und Experten aus Wirtschaft, Politik, Verbänden, Wissenschaft und NGOs. Jetzt kostenlos testen! [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Das Gericht sah die Widerstandsklage jedoch nicht als erwiesen an. Wegen des Alters des Mannes wandte er das mildere Jugendstrafrecht an. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Es war nur wenige Minuten gesperrt. Auch eine Rettungsleine wurde gezeigt. Im Urteil zeigte der Richter Verständnis für die Bedenken der Angeklagten, stellte aber klar, dass das Gesetz nicht gebrochen werden dürfe. Durch das Steckenbleiben wurden andere an ihrem Vorankommen gehindert. Niemand sollte als Werkzeug für politischen Druck missbraucht werden. “Es muss andere Wege geben als zu blockieren”, sagte der Richter. Der 20-Jährige wurde den Angaben zufolge wegen Nötigung und Widerstands gegen die Polizei mit einer Geldstrafe von 450 Euro (30 täglich je 15 Euro) belegt. Da er dagegen Einspruch erhoben hatte, fand eine mündliche Anhörung statt. Am 1. September folgt ein Prozess gegen einen 59-jährigen Münchner wegen dreier Straßensperren am 26. und 28. Januar. Das Bußgeld für 50 Tagespreise von 50 Euro – also 2500 Euro – wollte er nicht akzeptieren. Insgesamt schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mehr als hundert Blockierer ab und beantragte strafrechtliche Anordnungen beim Gericht. In allen Fällen geht es um Nötigung und Widerstand gegen Strafverfolgungsbeamte. Im Juli wurden 59 Verfahren abgeschlossen, im August bis Freitag 55 Fälle. Weitere Ermittlungen laufen, bislang ist noch kein Strafbefehl rechtskräftig. Selbst wenn das Gericht die Bußgelder aufrechterhält, bleibt unklar, wie stark die Aktivisten davon betroffen sein werden. „The Last Generation“ sammelt bereits Spenden, um die Polizeirechnungen für Straßensperren zu bezahlen. Die Polizei forderte 241 Euro, um die auf der Straße festsitzenden Hände der Aktivisten zu lösen, weshalb sie auch als „Klimakleber“ bezeichnet werden. Seit Beginn der ersten Verbotswelle im Januar und der zweiten Welle im Juni und Juli wurden bisher 63 Gebührenbescheide verschickt. „Last Generation“ hat bereits Spenden in Höhe von 16.700 Euro gesammelt, womit die Gagen etwa 70 Mal bezahlt werden können. axf (mit dpa)
title: “60 Stunden Frei F R Autobahnblockade Berliner Klimademonstranten Der Letzten Generation Verurteilt Berlin Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-26” author: “Saul Lewis”
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20-Jährigen der Nötigung schuldig. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freiarbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert und dafür plädiert, den 20-Jährigen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Dekarbonisierung, Klimawandel, Sektorkopplung: Das Energie- und Klimabriefing. Für Entscheider und Experten aus Wirtschaft, Politik, Verbänden, Wissenschaft und NGOs. Jetzt kostenlos testen! [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Das Gericht sah die Widerstandsklage jedoch nicht als erwiesen an. Wegen des Alters des Mannes wandte er das mildere Jugendstrafrecht an. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Es war nur wenige Minuten gesperrt. Auch eine Rettungsleine wurde gezeigt. Im Urteil zeigte der Richter Verständnis für die Bedenken der Angeklagten, stellte aber klar, dass das Gesetz nicht gebrochen werden dürfe. Durch das Steckenbleiben wurden andere an ihrem Vorankommen gehindert. Niemand sollte als Werkzeug für politischen Druck missbraucht werden. “Es muss andere Wege geben als zu blockieren”, sagte der Richter. Der 20-Jährige wurde den Angaben zufolge wegen Nötigung und Widerstands gegen die Polizei mit einer Geldstrafe von 450 Euro (30 täglich je 15 Euro) belegt. Da er dagegen Einspruch erhoben hatte, fand eine mündliche Anhörung statt. Am 1. September folgt ein Prozess gegen einen 59-jährigen Münchner wegen dreier Straßensperren am 26. und 28. Januar. Das Bußgeld für 50 Tagespreise von 50 Euro – also 2500 Euro – wollte er nicht akzeptieren. Insgesamt schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mehr als hundert Blockierer ab und beantragte strafrechtliche Anordnungen beim Gericht. In allen Fällen geht es um Nötigung und Widerstand gegen Strafverfolgungsbeamte. Im Juli wurden 59 Verfahren abgeschlossen, im August bis Freitag 55 Fälle. Weitere Ermittlungen laufen, bislang ist noch kein Strafbefehl rechtskräftig. Selbst wenn das Gericht die Bußgelder aufrechterhält, bleibt unklar, wie stark die Aktivisten davon betroffen sein werden. „The Last Generation“ sammelt bereits Spenden, um die Polizeirechnungen für Straßensperren zu bezahlen. Die Polizei forderte 241 Euro, um die auf der Straße festsitzenden Hände der Aktivisten zu lösen, weshalb sie auch als „Klimakleber“ bezeichnet werden. Seit Beginn der ersten Verbotswelle im Januar und der zweiten Welle im Juni und Juli wurden bisher 63 Gebührenbescheide verschickt. „Last Generation“ hat bereits Spenden in Höhe von 16.700 Euro gesammelt, womit die Gagen etwa 70 Mal bezahlt werden können. axf (mit dpa)
title: “60 Stunden Frei F R Autobahnblockade Berliner Klimademonstranten Der Letzten Generation Verurteilt Berlin Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-25” author: “John Pearson”
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20-Jährigen der Nötigung schuldig. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freiarbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert und dafür plädiert, den 20-Jährigen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Dekarbonisierung, Klimawandel, Sektorkopplung: Das Energie- und Klimabriefing. Für Entscheider und Experten aus Wirtschaft, Politik, Verbänden, Wissenschaft und NGOs. Jetzt kostenlos testen! [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Das Gericht sah die Widerstandsklage jedoch nicht als erwiesen an. Wegen des Alters des Mannes wandte er das mildere Jugendstrafrecht an. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Es war nur wenige Minuten gesperrt. Auch eine Rettungsleine wurde gezeigt. Im Urteil zeigte der Richter Verständnis für die Bedenken der Angeklagten, stellte aber klar, dass das Gesetz nicht gebrochen werden dürfe. Durch das Steckenbleiben wurden andere an ihrem Vorankommen gehindert. Niemand sollte als Werkzeug für politischen Druck missbraucht werden. “Es muss andere Wege geben als zu blockieren”, sagte der Richter. Der 20-Jährige wurde den Angaben zufolge wegen Nötigung und Widerstands gegen die Polizei mit einer Geldstrafe von 450 Euro (30 täglich je 15 Euro) belegt. Da er dagegen Einspruch erhoben hatte, fand eine mündliche Anhörung statt. Am 1. September folgt ein Prozess gegen einen 59-jährigen Münchner wegen dreier Straßensperren am 26. und 28. Januar. Das Bußgeld für 50 Tagespreise von 50 Euro – also 2500 Euro – wollte er nicht akzeptieren. Insgesamt schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mehr als hundert Blockierer ab und beantragte strafrechtliche Anordnungen beim Gericht. In allen Fällen geht es um Nötigung und Widerstand gegen Strafverfolgungsbeamte. Im Juli wurden 59 Verfahren abgeschlossen, im August bis Freitag 55 Fälle. Weitere Ermittlungen laufen, bislang ist noch kein Strafbefehl rechtskräftig. Selbst wenn das Gericht die Bußgelder aufrechterhält, bleibt unklar, wie stark die Aktivisten davon betroffen sein werden. „The Last Generation“ sammelt bereits Spenden, um die Polizeirechnungen für Straßensperren zu bezahlen. Die Polizei forderte 241 Euro, um die auf der Straße festsitzenden Hände der Aktivisten zu lösen, weshalb sie auch als „Klimakleber“ bezeichnet werden. Seit Beginn der ersten Verbotswelle im Januar und der zweiten Welle im Juni und Juli wurden bisher 63 Gebührenbescheide verschickt. „Last Generation“ hat bereits Spenden in Höhe von 16.700 Euro gesammelt, womit die Gagen etwa 70 Mal bezahlt werden können. axf (mit dpa)
title: “60 Stunden Frei F R Autobahnblockade Berliner Klimademonstranten Der Letzten Generation Verurteilt Berlin Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-06” author: “Caroline Farner”
Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 20-Jährigen der Nötigung schuldig. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freiarbeit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.500 Euro gefordert und dafür plädiert, den 20-Jährigen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Dekarbonisierung, Klimawandel, Sektorkopplung: Das Energie- und Klimabriefing. Für Entscheider und Experten aus Wirtschaft, Politik, Verbänden, Wissenschaft und NGOs. Jetzt kostenlos testen! [Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Das Gericht sah die Widerstandsklage jedoch nicht als erwiesen an. Wegen des Alters des Mannes wandte er das mildere Jugendstrafrecht an. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Es war nur wenige Minuten gesperrt. Auch eine Rettungsleine wurde gezeigt. Im Urteil zeigte der Richter Verständnis für die Bedenken der Angeklagten, stellte aber klar, dass das Gesetz nicht gebrochen werden dürfe. Durch das Steckenbleiben wurden andere an ihrem Vorankommen gehindert. Niemand sollte als Werkzeug für politischen Druck missbraucht werden. “Es muss andere Wege geben als zu blockieren”, sagte der Richter. Der 20-Jährige wurde den Angaben zufolge wegen Nötigung und Widerstands gegen die Polizei mit einer Geldstrafe von 450 Euro (30 täglich je 15 Euro) belegt. Da er dagegen Einspruch erhoben hatte, fand eine mündliche Anhörung statt. Am 1. September folgt ein Prozess gegen einen 59-jährigen Münchner wegen dreier Straßensperren am 26. und 28. Januar. Das Bußgeld für 50 Tagespreise von 50 Euro – also 2500 Euro – wollte er nicht akzeptieren. Insgesamt schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen mehr als hundert Blockierer ab und beantragte strafrechtliche Anordnungen beim Gericht. In allen Fällen geht es um Nötigung und Widerstand gegen Strafverfolgungsbeamte. Im Juli wurden 59 Verfahren abgeschlossen, im August bis Freitag 55 Fälle. Weitere Ermittlungen laufen, bislang ist noch kein Strafbefehl rechtskräftig. Selbst wenn das Gericht die Bußgelder aufrechterhält, bleibt unklar, wie stark die Aktivisten davon betroffen sein werden. „The Last Generation“ sammelt bereits Spenden, um die Polizeirechnungen für Straßensperren zu bezahlen. Die Polizei forderte 241 Euro, um die auf der Straße festsitzenden Hände der Aktivisten zu lösen, weshalb sie auch als „Klimakleber“ bezeichnet werden. Seit Beginn der ersten Verbotswelle im Januar und der zweiten Welle im Juni und Juli wurden bisher 63 Gebührenbescheide verschickt. „Last Generation“ hat bereits Spenden in Höhe von 16.700 Euro gesammelt, womit die Gagen etwa 70 Mal bezahlt werden können. axf (mit dpa)