Die Regelung muss repariert werden, sie fordert ein Recht von Geburt an für in Österreich geborene und gemeldete Kinder. Kinder, die nach Juni geboren wurden, konnten die für den Erhalt erforderlichen 183 Tage der Anmeldung in Österreich nie absolvieren. Immerhin sind mehr als 43.000 Kinder und ihre Familien betroffen. Laut Holzinger-Vogtenhuber ist nicht einmal klar, welches Datum hier vom Finanzministerium verwendet wird. Laut Holzinger-Vogtenhuber habe sie mehrfach widersprüchliche Informationen über die Hotline erhalten. “Aber eines ist klar: Solange ein Baby nicht älter als 183 Tage ist, bekommt man keinen Bonus.” Das ist absurd, schließlich verursacht es Kosten von seiner Geburt an.
Ministerium: Zweite Rate im Februar 2023
„Auch Babys bekommen den Klimabonus“, sagte das Klimaministerium der APA. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie – „wie alle Empfänger des Klimabonus“ – seit 183 Tagen in Österreich gemeldet sind (was bei in der zweiten Jahreshälfte geborenen Babys nicht der Fall sein kann, Anm.). Wer sich bis zum ersten Stichtag (2. Juli 2022) noch nicht so lange in Österreich angemeldet hat, bekommt den Klimabonus mit der zweiten Charge. Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2022. Personen, die bis dahin sechs Monate in Österreich gemeldet sind, erhalten ihr Geld ab Februar 2023. Bei Fragen wenden Sie sich an die Helpline des Ministeriums unter 0800 8000 80 oder die Klimabonus-Website. gv.at. Der 250- oder 500-Euro-Klimabonus plus zusätzlicher Anti-Inflations-Bonus ist derzeit nur bis Ende des Jahres geplant. Ab 2023 gibt es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional abgestuften Form (100 bis 200 Euro je nach Wohnort).
title: “Verbrauchersch Tzer Sehen Beim Klimabonus Pfusch Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-06” author: “Angel Orgain”
Die Regelung muss repariert werden, sie fordert ein Recht von Geburt an für in Österreich geborene und gemeldete Kinder. Kinder, die nach Juni geboren wurden, konnten die für den Erhalt erforderlichen 183 Tage der Anmeldung in Österreich nie absolvieren. Immerhin sind mehr als 43.000 Kinder und ihre Familien betroffen. Laut Holzinger-Vogtenhuber ist nicht einmal klar, welches Datum hier vom Finanzministerium verwendet wird. Laut Holzinger-Vogtenhuber habe sie mehrfach widersprüchliche Informationen über die Hotline erhalten. “Aber eines ist klar: Solange ein Baby nicht älter als 183 Tage ist, bekommt man keinen Bonus.” Das ist absurd, schließlich verursacht es Kosten von seiner Geburt an.
Ministerium: Zweite Rate im Februar 2023
„Auch Babys bekommen den Klimabonus“, sagte das Klimaministerium der APA. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie – „wie alle Empfänger des Klimabonus“ – seit 183 Tagen in Österreich gemeldet sind (was bei in der zweiten Jahreshälfte geborenen Babys nicht der Fall sein kann, Anm.). Wer sich bis zum ersten Stichtag (2. Juli 2022) noch nicht so lange in Österreich angemeldet hat, bekommt den Klimabonus mit der zweiten Charge. Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2022. Personen, die bis dahin sechs Monate in Österreich gemeldet sind, erhalten ihr Geld ab Februar 2023. Bei Fragen wenden Sie sich an die Helpline des Ministeriums unter 0800 8000 80 oder die Klimabonus-Website. gv.at. Der 250- oder 500-Euro-Klimabonus plus zusätzlicher Anti-Inflations-Bonus ist derzeit nur bis Ende des Jahres geplant. Ab 2023 gibt es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional abgestuften Form (100 bis 200 Euro je nach Wohnort).
title: “Verbrauchersch Tzer Sehen Beim Klimabonus Pfusch Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-17” author: “John Urreta”
Die Regelung muss repariert werden, sie fordert ein Recht von Geburt an für in Österreich geborene und gemeldete Kinder. Kinder, die nach Juni geboren wurden, konnten die für den Erhalt erforderlichen 183 Tage der Anmeldung in Österreich nie absolvieren. Immerhin sind mehr als 43.000 Kinder und ihre Familien betroffen. Laut Holzinger-Vogtenhuber ist nicht einmal klar, welches Datum hier vom Finanzministerium verwendet wird. Laut Holzinger-Vogtenhuber habe sie mehrfach widersprüchliche Informationen über die Hotline erhalten. “Aber eines ist klar: Solange ein Baby nicht älter als 183 Tage ist, bekommt man keinen Bonus.” Das ist absurd, schließlich verursacht es Kosten von seiner Geburt an.
Ministerium: Zweite Rate im Februar 2023
„Auch Babys bekommen den Klimabonus“, sagte das Klimaministerium der APA. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie – „wie alle Empfänger des Klimabonus“ – seit 183 Tagen in Österreich gemeldet sind (was bei in der zweiten Jahreshälfte geborenen Babys nicht der Fall sein kann, Anm.). Wer sich bis zum ersten Stichtag (2. Juli 2022) noch nicht so lange in Österreich angemeldet hat, bekommt den Klimabonus mit der zweiten Charge. Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2022. Personen, die bis dahin sechs Monate in Österreich gemeldet sind, erhalten ihr Geld ab Februar 2023. Bei Fragen wenden Sie sich an die Helpline des Ministeriums unter 0800 8000 80 oder die Klimabonus-Website. gv.at. Der 250- oder 500-Euro-Klimabonus plus zusätzlicher Anti-Inflations-Bonus ist derzeit nur bis Ende des Jahres geplant. Ab 2023 gibt es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional abgestuften Form (100 bis 200 Euro je nach Wohnort).
title: “Verbrauchersch Tzer Sehen Beim Klimabonus Pfusch Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-19” author: “Anna Slager”
Die Regelung muss repariert werden, sie fordert ein Recht von Geburt an für in Österreich geborene und gemeldete Kinder. Kinder, die nach Juni geboren wurden, konnten die für den Erhalt erforderlichen 183 Tage der Anmeldung in Österreich nie absolvieren. Immerhin sind mehr als 43.000 Kinder und ihre Familien betroffen. Laut Holzinger-Vogtenhuber ist nicht einmal klar, welches Datum hier vom Finanzministerium verwendet wird. Laut Holzinger-Vogtenhuber habe sie mehrfach widersprüchliche Informationen über die Hotline erhalten. “Aber eines ist klar: Solange ein Baby nicht älter als 183 Tage ist, bekommt man keinen Bonus.” Das ist absurd, schließlich verursacht es Kosten von seiner Geburt an.
Ministerium: Zweite Rate im Februar 2023
„Auch Babys bekommen den Klimabonus“, sagte das Klimaministerium der APA. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie – „wie alle Empfänger des Klimabonus“ – seit 183 Tagen in Österreich gemeldet sind (was bei in der zweiten Jahreshälfte geborenen Babys nicht der Fall sein kann, Anm.). Wer sich bis zum ersten Stichtag (2. Juli 2022) noch nicht so lange in Österreich angemeldet hat, bekommt den Klimabonus mit der zweiten Charge. Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2022. Personen, die bis dahin sechs Monate in Österreich gemeldet sind, erhalten ihr Geld ab Februar 2023. Bei Fragen wenden Sie sich an die Helpline des Ministeriums unter 0800 8000 80 oder die Klimabonus-Website. gv.at. Der 250- oder 500-Euro-Klimabonus plus zusätzlicher Anti-Inflations-Bonus ist derzeit nur bis Ende des Jahres geplant. Ab 2023 gibt es den Klimabonus in der ursprünglich geplanten, regional abgestuften Form (100 bis 200 Euro je nach Wohnort).