Die Wahlen in Tirol finden am 25. September statt. Berechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht persönlich im Wahllokal wählen können, können mit einem Wahlschein wählen. Nach der Annahme der Vorschläge für die Landeswahlen hat nun auch die Ausgabe der Briefwahl in allen Regionen Tirols begonnen. Antrag auf Beurlaubung mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde Die Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, unter Angabe des Grundes der Abwesenheit (gesundheitliche Gründe, Abwesenheit vom Ort oder sonstige Gründe) einzureichen. Schriftliche Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 20. September eingereicht werden. Dabei ist die Dauer des Postwegs zu berücksichtigen und eine Kopie des Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) beizufügen. Bei einer Online-Anmeldung – zum Beispiel per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit der Gemeinde über www.wahlkartenanmeldung.at – ist die Identität auch mit einer speziellen elektronischen Signatur oder mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises zuverlässig oder ein anderes amtliches Dokument. Wahlkarten können bis Freitag, 23. September, 14:00 Uhr auch mündlich mit Lichtbildausweis beantragt werden. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich. Alternativ kann er aber auch den schriftlich bevollmächtigten Wahlschein mit dem schriftlichen Antrag und einer Kopie seines Lichtbildausweises bei der Gemeinde abholen. Füllen Sie den Stimmzettel aus. Foto: Land Tirol/ Pölzl Stimmzettel ausfüllen und abgeben Nach Erhalt der Wahlkarte samt Briefumschlag und des amtlichen Stimmzettels (Zustellung nach schriftlicher Aufforderung per Post, bei mündlicher Aufforderung direkt durch die Gemeinde) ist diese eigenhändig auszufüllen, unbemerkt und unbeeinflusst in den Wahlumschlag zu legen. und diese wiederum auf die Wahlkarte gesetzt. Nach Schließung muss der Wähler die Wahlkarte auf der Rückseite an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 23. September um 14.00 Uhr während der Sprechstunden in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgegeben werden. Die Wahlkarte kann auch von einer bevollmächtigten Person in die Gemeinde gebracht werden. Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt und das Land Tirol übernimmt das Porto. Die Briefwahl muss bis Freitag, 23. Februar, per Post bei der Gemeinde eingehen. Auch hier ist die Länge des Postwegs zu berücksichtigen. Schließlich kann die Briefwahl auch am Sonntag, 25. September, bei der Wahl in dem Wahllokal abgegeben werden, in dem der Wähler registriert ist – entweder durch eine bevollmächtigte Person oder, wenn es Ihnen gelingt, durch Sie selbst. In anderen Wahllokalen oder Gemeinden die Briefwahl kann nicht abgegeben werden. Abstimmung durch die „Fliegende Wahlkommission“ Für Menschen, die am Wahltag aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht selbst ins Wahllokal gehen können, gibt es zudem in jeder Gemeinde eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission: Diese kommt direkt ins Haus der Rechten am Wahltag wählen. Der Antrag für die fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hier nochmal alle Fakten erklärt von Christian Ranacher:
title: “Wurde Sie Am Wahlsonntag Verhindert Kein Problem Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-28” author: “Janet Taube”
Die Wahlen in Tirol finden am 25. September statt. Berechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht persönlich im Wahllokal wählen können, können mit einem Wahlschein wählen. Nach der Annahme der Vorschläge für die Landeswahlen hat nun auch die Ausgabe der Briefwahl in allen Regionen Tirols begonnen. Antrag auf Beurlaubung mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde Die Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, unter Angabe des Grundes der Abwesenheit (gesundheitliche Gründe, Abwesenheit vom Ort oder sonstige Gründe) einzureichen. Schriftliche Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 20. September eingereicht werden. Dabei ist die Dauer des Postwegs zu berücksichtigen und eine Kopie des Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) beizufügen. Bei einer Online-Anmeldung – zum Beispiel per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit der Gemeinde über www.wahlkartenanmeldung.at – ist die Identität auch mit einer speziellen elektronischen Signatur oder mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises zuverlässig oder ein anderes amtliches Dokument. Wahlkarten können bis Freitag, 23. September, 14:00 Uhr auch mündlich mit Lichtbildausweis beantragt werden. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich. Alternativ kann er aber auch den schriftlich bevollmächtigten Wahlschein mit dem schriftlichen Antrag und einer Kopie seines Lichtbildausweises bei der Gemeinde abholen. Füllen Sie den Stimmzettel aus. Foto: Land Tirol/ Pölzl Stimmzettel ausfüllen und abgeben Nach Erhalt der Wahlkarte samt Briefumschlag und des amtlichen Stimmzettels (Zustellung nach schriftlicher Aufforderung per Post, bei mündlicher Aufforderung direkt durch die Gemeinde) ist diese eigenhändig auszufüllen, unbemerkt und unbeeinflusst in den Wahlumschlag zu legen. und diese wiederum auf die Wahlkarte gesetzt. Nach Schließung muss der Wähler die Wahlkarte auf der Rückseite an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 23. September um 14.00 Uhr während der Sprechstunden in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgegeben werden. Die Wahlkarte kann auch von einer bevollmächtigten Person in die Gemeinde gebracht werden. Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt und das Land Tirol übernimmt das Porto. Die Briefwahl muss bis Freitag, 23. Februar, per Post bei der Gemeinde eingehen. Auch hier ist die Länge des Postwegs zu berücksichtigen. Schließlich kann die Briefwahl auch am Sonntag, 25. September, bei der Wahl in dem Wahllokal abgegeben werden, in dem der Wähler registriert ist – entweder durch eine bevollmächtigte Person oder, wenn es Ihnen gelingt, durch Sie selbst. In anderen Wahllokalen oder Gemeinden die Briefwahl kann nicht abgegeben werden. Abstimmung durch die „Fliegende Wahlkommission“ Für Menschen, die am Wahltag aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht selbst ins Wahllokal gehen können, gibt es zudem in jeder Gemeinde eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission: Diese kommt direkt ins Haus der Rechten am Wahltag wählen. Der Antrag für die fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hier nochmal alle Fakten erklärt von Christian Ranacher:
title: “Wurde Sie Am Wahlsonntag Verhindert Kein Problem Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-18” author: “Stacy Jackson”
Die Wahlen in Tirol finden am 25. September statt. Berechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht persönlich im Wahllokal wählen können, können mit einem Wahlschein wählen. Nach der Annahme der Vorschläge für die Landeswahlen hat nun auch die Ausgabe der Briefwahl in allen Regionen Tirols begonnen. Antrag auf Beurlaubung mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde Die Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, unter Angabe des Grundes der Abwesenheit (gesundheitliche Gründe, Abwesenheit vom Ort oder sonstige Gründe) einzureichen. Schriftliche Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 20. September eingereicht werden. Dabei ist die Dauer des Postwegs zu berücksichtigen und eine Kopie des Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) beizufügen. Bei einer Online-Anmeldung – zum Beispiel per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit der Gemeinde über www.wahlkartenanmeldung.at – ist die Identität auch mit einer speziellen elektronischen Signatur oder mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises zuverlässig oder ein anderes amtliches Dokument. Wahlkarten können bis Freitag, 23. September, 14:00 Uhr auch mündlich mit Lichtbildausweis beantragt werden. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich. Alternativ kann er aber auch den schriftlich bevollmächtigten Wahlschein mit dem schriftlichen Antrag und einer Kopie seines Lichtbildausweises bei der Gemeinde abholen. Füllen Sie den Stimmzettel aus. Foto: Land Tirol/ Pölzl Stimmzettel ausfüllen und abgeben Nach Erhalt der Wahlkarte samt Briefumschlag und des amtlichen Stimmzettels (Zustellung nach schriftlicher Aufforderung per Post, bei mündlicher Aufforderung direkt durch die Gemeinde) ist diese eigenhändig auszufüllen, unbemerkt und unbeeinflusst in den Wahlumschlag zu legen. und diese wiederum auf die Wahlkarte gesetzt. Nach Schließung muss der Wähler die Wahlkarte auf der Rückseite an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 23. September um 14.00 Uhr während der Sprechstunden in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgegeben werden. Die Wahlkarte kann auch von einer bevollmächtigten Person in die Gemeinde gebracht werden. Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt und das Land Tirol übernimmt das Porto. Die Briefwahl muss bis Freitag, 23. Februar, per Post bei der Gemeinde eingehen. Auch hier ist die Länge des Postwegs zu berücksichtigen. Schließlich kann die Briefwahl auch am Sonntag, 25. September, bei der Wahl in dem Wahllokal abgegeben werden, in dem der Wähler registriert ist – entweder durch eine bevollmächtigte Person oder, wenn es Ihnen gelingt, durch Sie selbst. In anderen Wahllokalen oder Gemeinden die Briefwahl kann nicht abgegeben werden. Abstimmung durch die „Fliegende Wahlkommission“ Für Menschen, die am Wahltag aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht selbst ins Wahllokal gehen können, gibt es zudem in jeder Gemeinde eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission: Diese kommt direkt ins Haus der Rechten am Wahltag wählen. Der Antrag für die fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hier nochmal alle Fakten erklärt von Christian Ranacher:
title: “Wurde Sie Am Wahlsonntag Verhindert Kein Problem Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-10” author: “Marilyn Burling”
Die Wahlen in Tirol finden am 25. September statt. Berechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht persönlich im Wahllokal wählen können, können mit einem Wahlschein wählen. Nach der Annahme der Vorschläge für die Landeswahlen hat nun auch die Ausgabe der Briefwahl in allen Regionen Tirols begonnen. Antrag auf Beurlaubung mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde Die Wahlkarte ist bei der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, unter Angabe des Grundes der Abwesenheit (gesundheitliche Gründe, Abwesenheit vom Ort oder sonstige Gründe) einzureichen. Schriftliche Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 20. September eingereicht werden. Dabei ist die Dauer des Postwegs zu berücksichtigen und eine Kopie des Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) beizufügen. Bei einer Online-Anmeldung – zum Beispiel per E-Mail oder je nach Verfügbarkeit der Gemeinde über www.wahlkartenanmeldung.at – ist die Identität auch mit einer speziellen elektronischen Signatur oder mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises zuverlässig oder ein anderes amtliches Dokument. Wahlkarten können bis Freitag, 23. September, 14:00 Uhr auch mündlich mit Lichtbildausweis beantragt werden. Eine telefonische Bewerbung ist nicht möglich. Alternativ kann er aber auch den schriftlich bevollmächtigten Wahlschein mit dem schriftlichen Antrag und einer Kopie seines Lichtbildausweises bei der Gemeinde abholen. Füllen Sie den Stimmzettel aus. Foto: Land Tirol/ Pölzl Stimmzettel ausfüllen und abgeben Nach Erhalt der Wahlkarte samt Briefumschlag und des amtlichen Stimmzettels (Zustellung nach schriftlicher Aufforderung per Post, bei mündlicher Aufforderung direkt durch die Gemeinde) ist diese eigenhändig auszufüllen, unbemerkt und unbeeinflusst in den Wahlumschlag zu legen. und diese wiederum auf die Wahlkarte gesetzt. Nach Schließung muss der Wähler die Wahlkarte auf der Rückseite an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Die Briefwahl kann bis spätestens Freitag, 23. September um 14.00 Uhr während der Sprechstunden in der Gemeinde, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, persönlich abgegeben werden. Die Wahlkarte kann auch von einer bevollmächtigten Person in die Gemeinde gebracht werden. Die Wahlkarte kann auch per Post an die Gemeinde geschickt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt und das Land Tirol übernimmt das Porto. Die Briefwahl muss bis Freitag, 23. Februar, per Post bei der Gemeinde eingehen. Auch hier ist die Länge des Postwegs zu berücksichtigen. Schließlich kann die Briefwahl auch am Sonntag, 25. September, bei der Wahl in dem Wahllokal abgegeben werden, in dem der Wähler registriert ist – entweder durch eine bevollmächtigte Person oder, wenn es Ihnen gelingt, durch Sie selbst. In anderen Wahllokalen oder Gemeinden die Briefwahl kann nicht abgegeben werden. Abstimmung durch die „Fliegende Wahlkommission“ Für Menschen, die am Wahltag aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht selbst ins Wahllokal gehen können, gibt es zudem in jeder Gemeinde eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission: Diese kommt direkt ins Haus der Rechten am Wahltag wählen. Der Antrag für die fliegende Wahlkommission kann bis spätestens Freitag, 23. September, 14.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde eingereicht werden, in der der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hier nochmal alle Fakten erklärt von Christian Ranacher: