Der neue Erlass besagt, dass Durchgänge in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Dies gilt nicht für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen. Auch private Arbeitgeber sollten mehr Spielraum haben, um die Raumtemperatur zu regulieren, beispielsweise in Büros. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.

Gebäude und Denkmäler müssen nachts dunkel bleiben

Gebäude und Denkmäler sollten nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Leuchtwerbeanlagen werden zwischen 22:00 Uhr und 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, wie z. B. an Bahnunterführungen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Schaufenster, wie das Finanzministerium betont hat. Die Verordnung betrifft auch die Privatwirtschaft. Schwimmbäder oder Gartenpools können nicht mehr beheizt werden. Mieter sind auch von der Verpflichtung befreit, in ihren Wohnungen für eine bestimmte Mindesttemperatur zu sorgen. Einige Mietverträge enthalten ähnliche Bestimmungen. Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Erdgasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.

Energiesparmaßnahmen auf einen Blick

Energieeinsparverordnung: Diese gilt für öffentliche Gebäude

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, es liegen sicherheitstechnische Gründe dafür vor. Öffentliche Gebäude sollen nur noch mit 19 Grad beheizt werden. Dies gilt, wenn die Menschen in den Räumen überwiegend sitzen. In öffentlichen Gebäuden sollte kein warmes Wasser zum Händewaschen vorhanden sein, es sei denn, dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen sollte abgeschaltet werden. Lichtwerbeanlagen sollten zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen besonders notwendig sind, um die Gesundheit der dort lebenden Menschen zu erhalten.

Energieeinsparverordnung: Gilt für den privaten Bereich

Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur festlegen, sollten vorübergehend ausgesetzt werden. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September 2022 Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie hoch ihre Energiekosten im nächsten Jahr sein könnten. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie sie am besten Energie sparen und wie sich dies auf die Kosten auswirkt. Private Schwimmbäder, egal ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Erdgas und Strom beheizt werden dürfen. Ein weiterer ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Erlass bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ab Oktober für zwei Jahre in Kraft treten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungskontrollen für Gebäude mit Gasheizung vor.


title: “Neue Energiesparregeln Was Ab Heute Gilt Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-09” author: “Gerardo Haven”


Der neue Erlass besagt, dass Durchgänge in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Dies gilt nicht für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen. Auch private Arbeitgeber sollten mehr Spielraum haben, um die Raumtemperatur zu regulieren, beispielsweise in Büros. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.

Gebäude und Denkmäler müssen nachts dunkel bleiben

Gebäude und Denkmäler sollten nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Leuchtwerbeanlagen werden zwischen 22:00 Uhr und 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, wie z. B. an Bahnunterführungen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Schaufenster, wie das Finanzministerium betont hat. Die Verordnung betrifft auch die Privatwirtschaft. Schwimmbäder oder Gartenpools können nicht mehr beheizt werden. Mieter sind auch von der Verpflichtung befreit, in ihren Wohnungen für eine bestimmte Mindesttemperatur zu sorgen. Einige Mietverträge enthalten ähnliche Bestimmungen. Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Erdgasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.

Energiesparmaßnahmen auf einen Blick

Energieeinsparverordnung: Diese gilt für öffentliche Gebäude

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, es liegen sicherheitstechnische Gründe dafür vor. Öffentliche Gebäude sollen nur noch mit 19 Grad beheizt werden. Dies gilt, wenn die Menschen in den Räumen überwiegend sitzen. In öffentlichen Gebäuden sollte kein warmes Wasser zum Händewaschen vorhanden sein, es sei denn, dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen sollte abgeschaltet werden. Lichtwerbeanlagen sollten zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen besonders notwendig sind, um die Gesundheit der dort lebenden Menschen zu erhalten.

Energieeinsparverordnung: Gilt für den privaten Bereich

Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur festlegen, sollten vorübergehend ausgesetzt werden. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September 2022 Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie hoch ihre Energiekosten im nächsten Jahr sein könnten. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie sie am besten Energie sparen und wie sich dies auf die Kosten auswirkt. Private Schwimmbäder, egal ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Erdgas und Strom beheizt werden dürfen. Ein weiterer ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Erlass bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ab Oktober für zwei Jahre in Kraft treten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungskontrollen für Gebäude mit Gasheizung vor.


title: “Neue Energiesparregeln Was Ab Heute Gilt Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-04” author: “Rosa Main”


Der neue Erlass besagt, dass Durchgänge in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Dies gilt nicht für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen. Auch private Arbeitgeber sollten mehr Spielraum haben, um die Raumtemperatur zu regulieren, beispielsweise in Büros. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.

Gebäude und Denkmäler müssen nachts dunkel bleiben

Gebäude und Denkmäler sollten nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Leuchtwerbeanlagen werden zwischen 22:00 Uhr und 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, wie z. B. an Bahnunterführungen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Schaufenster, wie das Finanzministerium betont hat. Die Verordnung betrifft auch die Privatwirtschaft. Schwimmbäder oder Gartenpools können nicht mehr beheizt werden. Mieter sind auch von der Verpflichtung befreit, in ihren Wohnungen für eine bestimmte Mindesttemperatur zu sorgen. Einige Mietverträge enthalten ähnliche Bestimmungen. Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Erdgasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.

Energiesparmaßnahmen auf einen Blick

Energieeinsparverordnung: Diese gilt für öffentliche Gebäude

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, es liegen sicherheitstechnische Gründe dafür vor. Öffentliche Gebäude sollen nur noch mit 19 Grad beheizt werden. Dies gilt, wenn die Menschen in den Räumen überwiegend sitzen. In öffentlichen Gebäuden sollte kein warmes Wasser zum Händewaschen vorhanden sein, es sei denn, dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen sollte abgeschaltet werden. Lichtwerbeanlagen sollten zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen besonders notwendig sind, um die Gesundheit der dort lebenden Menschen zu erhalten.

Energieeinsparverordnung: Gilt für den privaten Bereich

Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur festlegen, sollten vorübergehend ausgesetzt werden. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September 2022 Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie hoch ihre Energiekosten im nächsten Jahr sein könnten. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie sie am besten Energie sparen und wie sich dies auf die Kosten auswirkt. Private Schwimmbäder, egal ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Erdgas und Strom beheizt werden dürfen. Ein weiterer ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Erlass bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ab Oktober für zwei Jahre in Kraft treten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungskontrollen für Gebäude mit Gasheizung vor.


title: “Neue Energiesparregeln Was Ab Heute Gilt Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-26” author: “Thomas Sweet”


Der neue Erlass besagt, dass Durchgänge in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden sollen – und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Dies gilt nicht für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen. Auch private Arbeitgeber sollten mehr Spielraum haben, um die Raumtemperatur zu regulieren, beispielsweise in Büros. Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Türen geschlossen halten.

Gebäude und Denkmäler müssen nachts dunkel bleiben

Gebäude und Denkmäler sollten nachts nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Leuchtwerbeanlagen werden zwischen 22:00 Uhr und 16:00 Uhr des Folgetages abgeschaltet – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich, wie z. B. an Bahnunterführungen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Schaufenster, wie das Finanzministerium betont hat. Die Verordnung betrifft auch die Privatwirtschaft. Schwimmbäder oder Gartenpools können nicht mehr beheizt werden. Mieter sind auch von der Verpflichtung befreit, in ihren Wohnungen für eine bestimmte Mindesttemperatur zu sorgen. Einige Mietverträge enthalten ähnliche Bestimmungen. Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Erdgasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude Kunden oder Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die damit verbundenen Kosten und Einsparpotenziale informieren.

Energiesparmaßnahmen auf einen Blick

Energieeinsparverordnung: Diese gilt für öffentliche Gebäude

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikbereiche sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, es liegen sicherheitstechnische Gründe dafür vor. Öffentliche Gebäude sollen nur noch mit 19 Grad beheizt werden. Dies gilt, wenn die Menschen in den Räumen überwiegend sitzen. In öffentlichen Gebäuden sollte kein warmes Wasser zum Händewaschen vorhanden sein, es sei denn, dies ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen sollte abgeschaltet werden. Lichtwerbeanlagen sollten zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen, in denen höhere Lufttemperaturen besonders notwendig sind, um die Gesundheit der dort lebenden Menschen zu erhalten.

Energieeinsparverordnung: Gilt für den privaten Bereich

Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur festlegen, sollten vorübergehend ausgesetzt werden. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September 2022 Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie hoch ihre Energiekosten im nächsten Jahr sein könnten. Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Erdgas betrieben werden, haben bis zum 30. September Zeit, ihren Mietern mitzuteilen, wie sie am besten Energie sparen und wie sich dies auf die Kosten auswirkt. Private Schwimmbäder, egal ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Erdgas und Strom beheizt werden dürfen. Ein weiterer ebenfalls vom Kabinett verabschiedeter Erlass bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll ab Oktober für zwei Jahre in Kraft treten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungskontrollen für Gebäude mit Gasheizung vor.