Die Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) sieht keine rechtliche Verpflichtung für das SRF, die Stellungnahme des Bundesrates ohne Gegenmeinung zu verbreiten. Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes politisches Ritual: Seit 1971 wendet sich der Bundesrat vor den eidgenössischen Wahlen in einer Rede an die Stimmberechtigten der Radio- und Fernsehsender der SRG und damit des SRF – darunter auch eine Abstimmung über den entsprechenden Vorschlag. Damit muss jetzt Schluss sein. Das ist die Meinung von Mitgliedern der Independent Broadcasting and Television Complaints Authority (UBI). Sie billigten die Beschwerde einstimmig. Gemäss UBI «besteht für das SRF keine gesetzliche Verpflichtung, die Meinung des Bundesrates in dieser besonderen Form und ohne paritätische Vertretung der Gegenmeinung zu vertreten». Dies verstößt gegen das Diversity-Prinzip, das besagt, dass Sendungen im Zusammenhang mit einem Referendum während der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen. Das sichert Chancengleichheit für beide Lager.
Tradition seit 1971
In einer Stellungnahme zum BGE-Urteil schreibt die SRG: «Die Reden des Bundesrates beruhen auf einer Tradition, die bis ins Jahr 1971 zurückreicht. Sie finden in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz. Die SRG wird nun zunächst die schriftliche Begründung der UBI für ihren Entscheid abwarten, bevor sie über ein allfälliges Vorgehen entscheidet.» Das UBI-Verfahren betraf eine eingelegte Volksbeschwerde. Diese argumentierte, dass die ausschließliche Darstellung der Meinung des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Diversitätsgebot des Rundfunkgesetzes widerspreche, was das UBI nun bejaht. Die Beschwerde richtete sich gegen die Ausstrahlung der Rede auf Radio SRF 1. Aber auch unmittelbar vor der «Tagesschau» auf SRF 1 werden Reden des zuständigen Bundesratsmitglieds gehalten. Bildunterschrift: Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet SRF eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Konkret betraf die Beschwerde die Rede von Ueli Maurer vom 25. April 2022. SRF Die Beschwerde betraf die Rede vom 25. April 2022. Bundesrat Ueli Maurer äußerte sich damals zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex»-Plan), die am 15. Mai 2022 verabschiedet wurde .
Unabhängige Beschwerdestelle für Hörfunk und Fernsehen (UBI)
Rahmen öffnen Rahmen schließen
Das UBI befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen von Schweizer Sendern und das journalistische Angebot der SRG (Online-Inhalte, Teletext und Begleitmaterial zu Sendungen). Stellt fest, ob gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) besteht aus neun vom Bundesrat gewählten nebenamtlichen Mitgliedern. Das UBI ist für seine Aufsichtstätigkeit nicht an Weisungen der Bundesversammlung, des Bundesrates oder der Bundesverwaltung gebunden. Legt dem Bundesrat einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Administrativ untersteht das BGE dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
title: “Reden Des Bundesrates Rede Des Bundesrates Vor Den Abstimmungen Verst Sst Gegen Das Diversit Tsgebot Aktuell Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-17” author: “Jose Blocker”
Die Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) sieht keine rechtliche Verpflichtung für das SRF, die Stellungnahme des Bundesrates ohne Gegenmeinung zu verbreiten. Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes politisches Ritual: Seit 1971 wendet sich der Bundesrat vor den eidgenössischen Wahlen in einer Rede an die Stimmberechtigten der Radio- und Fernsehsender der SRG und damit des SRF – darunter auch eine Abstimmung über den entsprechenden Vorschlag. Damit muss jetzt Schluss sein. Das ist die Meinung von Mitgliedern der Independent Broadcasting and Television Complaints Authority (UBI). Sie billigten die Beschwerde einstimmig. Gemäss UBI «besteht für das SRF keine gesetzliche Verpflichtung, die Meinung des Bundesrates in dieser besonderen Form und ohne paritätische Vertretung der Gegenmeinung zu vertreten». Dies verstößt gegen das Diversity-Prinzip, das besagt, dass Sendungen im Zusammenhang mit einem Referendum während der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen. Das sichert Chancengleichheit für beide Lager.
Tradition seit 1971
In einer Stellungnahme zum BGE-Urteil schreibt die SRG: «Die Reden des Bundesrates beruhen auf einer Tradition, die bis ins Jahr 1971 zurückreicht. Sie finden in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz. Die SRG wird nun zunächst die schriftliche Begründung der UBI für ihren Entscheid abwarten, bevor sie über ein allfälliges Vorgehen entscheidet.» Das UBI-Verfahren betraf eine eingelegte Volksbeschwerde. Diese argumentierte, dass die ausschließliche Darstellung der Meinung des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Diversitätsgebot des Rundfunkgesetzes widerspreche, was das UBI nun bejaht. Die Beschwerde richtete sich gegen die Ausstrahlung der Rede auf Radio SRF 1. Aber auch unmittelbar vor der «Tagesschau» auf SRF 1 werden Reden des zuständigen Bundesratsmitglieds gehalten. Bildunterschrift: Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet SRF eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Konkret betraf die Beschwerde die Rede von Ueli Maurer vom 25. April 2022. SRF Die Beschwerde betraf die Rede vom 25. April 2022. Bundesrat Ueli Maurer äußerte sich damals zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex»-Plan), die am 15. Mai 2022 verabschiedet wurde .
Unabhängige Beschwerdestelle für Hörfunk und Fernsehen (UBI)
Rahmen öffnen Rahmen schließen
Das UBI befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen von Schweizer Sendern und das journalistische Angebot der SRG (Online-Inhalte, Teletext und Begleitmaterial zu Sendungen). Stellt fest, ob gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) besteht aus neun vom Bundesrat gewählten nebenamtlichen Mitgliedern. Das UBI ist für seine Aufsichtstätigkeit nicht an Weisungen der Bundesversammlung, des Bundesrates oder der Bundesverwaltung gebunden. Legt dem Bundesrat einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Administrativ untersteht das BGE dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
title: “Reden Des Bundesrates Rede Des Bundesrates Vor Den Abstimmungen Verst Sst Gegen Das Diversit Tsgebot Aktuell Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-23” author: “Howard Meyn”
Die Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) sieht keine rechtliche Verpflichtung für das SRF, die Stellungnahme des Bundesrates ohne Gegenmeinung zu verbreiten. Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes politisches Ritual: Seit 1971 wendet sich der Bundesrat vor den eidgenössischen Wahlen in einer Rede an die Stimmberechtigten der Radio- und Fernsehsender der SRG und damit des SRF – darunter auch eine Abstimmung über den entsprechenden Vorschlag. Damit muss jetzt Schluss sein. Das ist die Meinung von Mitgliedern der Independent Broadcasting and Television Complaints Authority (UBI). Sie billigten die Beschwerde einstimmig. Gemäss UBI «besteht für das SRF keine gesetzliche Verpflichtung, die Meinung des Bundesrates in dieser besonderen Form und ohne paritätische Vertretung der Gegenmeinung zu vertreten». Dies verstößt gegen das Diversity-Prinzip, das besagt, dass Sendungen im Zusammenhang mit einem Referendum während der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen. Das sichert Chancengleichheit für beide Lager.
Tradition seit 1971
In einer Stellungnahme zum BGE-Urteil schreibt die SRG: «Die Reden des Bundesrates beruhen auf einer Tradition, die bis ins Jahr 1971 zurückreicht. Sie finden in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz. Die SRG wird nun zunächst die schriftliche Begründung der UBI für ihren Entscheid abwarten, bevor sie über ein allfälliges Vorgehen entscheidet.» Das UBI-Verfahren betraf eine eingelegte Volksbeschwerde. Diese argumentierte, dass die ausschließliche Darstellung der Meinung des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Diversitätsgebot des Rundfunkgesetzes widerspreche, was das UBI nun bejaht. Die Beschwerde richtete sich gegen die Ausstrahlung der Rede auf Radio SRF 1. Aber auch unmittelbar vor der «Tagesschau» auf SRF 1 werden Reden des zuständigen Bundesratsmitglieds gehalten. Bildunterschrift: Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet SRF eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Konkret betraf die Beschwerde die Rede von Ueli Maurer vom 25. April 2022. SRF Die Beschwerde betraf die Rede vom 25. April 2022. Bundesrat Ueli Maurer äußerte sich damals zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex»-Plan), die am 15. Mai 2022 verabschiedet wurde .
Unabhängige Beschwerdestelle für Hörfunk und Fernsehen (UBI)
Rahmen öffnen Rahmen schließen
Das UBI befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen von Schweizer Sendern und das journalistische Angebot der SRG (Online-Inhalte, Teletext und Begleitmaterial zu Sendungen). Stellt fest, ob gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) besteht aus neun vom Bundesrat gewählten nebenamtlichen Mitgliedern. Das UBI ist für seine Aufsichtstätigkeit nicht an Weisungen der Bundesversammlung, des Bundesrates oder der Bundesverwaltung gebunden. Legt dem Bundesrat einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Administrativ untersteht das BGE dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
title: “Reden Des Bundesrates Rede Des Bundesrates Vor Den Abstimmungen Verst Sst Gegen Das Diversit Tsgebot Aktuell Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-16” author: “Lesley Cada”
Die Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) sieht keine rechtliche Verpflichtung für das SRF, die Stellungnahme des Bundesrates ohne Gegenmeinung zu verbreiten. Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes politisches Ritual: Seit 1971 wendet sich der Bundesrat vor den eidgenössischen Wahlen in einer Rede an die Stimmberechtigten der Radio- und Fernsehsender der SRG und damit des SRF – darunter auch eine Abstimmung über den entsprechenden Vorschlag. Damit muss jetzt Schluss sein. Das ist die Meinung von Mitgliedern der Independent Broadcasting and Television Complaints Authority (UBI). Sie billigten die Beschwerde einstimmig. Gemäss UBI «besteht für das SRF keine gesetzliche Verpflichtung, die Meinung des Bundesrates in dieser besonderen Form und ohne paritätische Vertretung der Gegenmeinung zu vertreten». Dies verstößt gegen das Diversity-Prinzip, das besagt, dass Sendungen im Zusammenhang mit einem Referendum während der sensiblen Phase der Entscheidungsfindung ausgewogen und unparteiisch sein müssen. Das sichert Chancengleichheit für beide Lager.
Tradition seit 1971
In einer Stellungnahme zum BGE-Urteil schreibt die SRG: «Die Reden des Bundesrates beruhen auf einer Tradition, die bis ins Jahr 1971 zurückreicht. Sie finden in ihrer heutigen Form breite Akzeptanz. Die SRG wird nun zunächst die schriftliche Begründung der UBI für ihren Entscheid abwarten, bevor sie über ein allfälliges Vorgehen entscheidet.» Das UBI-Verfahren betraf eine eingelegte Volksbeschwerde. Diese argumentierte, dass die ausschließliche Darstellung der Meinung des Bundesrates den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Diversitätsgebot des Rundfunkgesetzes widerspreche, was das UBI nun bejaht. Die Beschwerde richtete sich gegen die Ausstrahlung der Rede auf Radio SRF 1. Aber auch unmittelbar vor der «Tagesschau» auf SRF 1 werden Reden des zuständigen Bundesratsmitglieds gehalten. Bildunterschrift: Vor einer eidgenössischen Volksabstimmung sendet SRF eine Rede des zuständigen Bundesrates zur Präsentation. Konkret betraf die Beschwerde die Rede von Ueli Maurer vom 25. April 2022. SRF Die Beschwerde betraf die Rede vom 25. April 2022. Bundesrat Ueli Maurer äußerte sich damals zur Verabschiedung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache («Frontex»-Plan), die am 15. Mai 2022 verabschiedet wurde .
Unabhängige Beschwerdestelle für Hörfunk und Fernsehen (UBI)
Rahmen öffnen Rahmen schließen
Das UBI befasst sich mit Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen von Schweizer Sendern und das journalistische Angebot der SRG (Online-Inhalte, Teletext und Begleitmaterial zu Sendungen). Stellt fest, ob gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde. Die Unabhängige Beschwerdestelle für Radio und Fernsehen (UBI) besteht aus neun vom Bundesrat gewählten nebenamtlichen Mitgliedern. Das UBI ist für seine Aufsichtstätigkeit nicht an Weisungen der Bundesversammlung, des Bundesrates oder der Bundesverwaltung gebunden. Legt dem Bundesrat einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Administrativ untersteht das BGE dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).