Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe „zur Sicherung der Energieversorgung“ vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Beide Energieeinsparverordnungen wurden am Mittwoch (24.08.) vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das vorrangige Ziel sei es, “die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren”. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stiftung Oberste Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Rechtsfinanzamt) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)

Händewaschen mit Kälte und niedrigeren Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen werden ab dem 1. September zunächst für sechs Monate umgesetzt. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Verbraucher. Konkret kommen die folgenden Innovationen auf die Bürger zu:

Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Erdgas aus dem Netz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist. Mieter dürfen Heizung reduzieren: Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Mieträumen festlegen, werden für sechs Monate ausgesetzt. Kühlere Flure: Aufenthaltsbereiche, die nicht dauerhaft bewohnt werden, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen hiervon sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Unternehmen dürfen weniger heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Daher gelten in gewerblichen Bereichen als Mindesttemperatur die für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen. Händewaschen kalt: In öffentlichen Gebäuden müssen Warmwasserbereiter oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen verwendet werden. Ausgenommen sind wiederum die oben aufgeführten Einrichtungen. Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen dauerhaft offen zu lassen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Verbot von Leuchtreklame: Leuchtreklame muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie Kurzzeitbeleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem. Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Vermieter haben eine Förderungspflicht – sie müssen daher ihren Mietern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein – Stromtransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24. August) in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass eine Eisenbahnverordnung verabschiedet worden sei. Diese sieht vor, dass im Notfall dem Transport von Energie Vorrang vor dem Transport von Personen eingeräumt werden kann. Stehen kurzfristig Energielieferungen an, könne dies auch bedeuten, „dass Personenzüge warten müssen“, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung wird nicht sofort umgesetzt, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem ​​Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (mehr Service-News bei RUHR24). Volker Wissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) geben eine gemeinsame Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung ab. © Michael Kappeler/dpa

Strom und Erdgas durch Regulierung einsparen – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant der Bundesenergieminister mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Diese bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:

Pflicht zum Heizungsaudit: Eigentümer von erdgasbeheizten Häusern und Wohnungen müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Heizungsaudit durchführen. Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regelung sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Parteien sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmetern. Energieeinsparung in Unternehmen: Unternehmen mit einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.

„Überbordende Regulierungsflut“: Heftige Kritik an Planungen zur Energieversorgungssicherung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch Vorbildfunktion haben. Obwohl die neuen Regeln den Erdgasverbrauch nur um etwa 2 bis 2,5 Prozent senken würden, sollten sie die Bürger auch dazu anregen, freiwillige Sparmaßnahmen zu ergreifen. Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Laut RND-Bericht bezeichnete CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger (CDU) die Energiesparpläne als “übertriebenes Mikromanagement” und eine “völlig überzogene Regelungsflut”. Auch Unionspolitiker hatten die geplante Gasabgabe ab Oktober scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete es gegenüber dem Spiegel als “Beitrag zum Chaos”. Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Presseerklärung seine Energiesparpläne. © Michael Kappeler/dpa

Energielieferung nach Deutschland: Habeck will russischem Gas entkommen

Robert Habeck (Grüne) hatte dagegen seine Pläne für eine Gasabgabe verteidigt. Denn das Modell, auf Billigimporte aus Russland zu setzen, ist gescheitert – und wird nicht wiederkommen. Es erfordere nun eine „nationale Anstrengung“, Energie einzusparen, erläuterte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der kürzlich beschlossenen Maßnahmen, wie das Geschlossenhalten von Türen, sieht er als „fast selbstverständlich“ an.

        Rubrikenverzeichnis: © Michael Kappeler/dpa

title: “Strom Und Erdgassparen Wird Pflicht Ab September Gelten Neue Verbote Klmat” ShowToc: true date: “2022-11-13” author: “Joshua Salinas”


Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe „zur Sicherung der Energieversorgung“ vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Beide Energieeinsparverordnungen wurden am Mittwoch (24.08.) vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das vorrangige Ziel sei es, “die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren”. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stiftung Oberste Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Rechtsfinanzamt) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)

Händewaschen mit Kälte und niedrigeren Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen werden ab dem 1. September zunächst für sechs Monate umgesetzt. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Verbraucher. Konkret kommen die folgenden Innovationen auf die Bürger zu:

Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Erdgas aus dem Netz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist. Mieter dürfen Heizung reduzieren: Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Mieträumen festlegen, werden für sechs Monate ausgesetzt. Kühlere Flure: Aufenthaltsbereiche, die nicht dauerhaft bewohnt werden, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen hiervon sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Unternehmen dürfen weniger heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Daher gelten in gewerblichen Bereichen als Mindesttemperatur die für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen. Händewaschen kalt: In öffentlichen Gebäuden müssen Warmwasserbereiter oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen verwendet werden. Ausgenommen sind wiederum die oben aufgeführten Einrichtungen. Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen dauerhaft offen zu lassen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Verbot von Leuchtreklame: Leuchtreklame muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie Kurzzeitbeleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem. Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Vermieter haben eine Förderungspflicht – sie müssen daher ihren Mietern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein – Stromtransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24. August) in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass eine Eisenbahnverordnung verabschiedet worden sei. Diese sieht vor, dass im Notfall dem Transport von Energie Vorrang vor dem Transport von Personen eingeräumt werden kann. Stehen kurzfristig Energielieferungen an, könne dies auch bedeuten, „dass Personenzüge warten müssen“, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung wird nicht sofort umgesetzt, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem ​​Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (mehr Service-News bei RUHR24). Volker Wissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) geben eine gemeinsame Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung ab. © Michael Kappeler/dpa

Strom und Erdgas durch Regulierung einsparen – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant der Bundesenergieminister mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Diese bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:

Pflicht zum Heizungsaudit: Eigentümer von erdgasbeheizten Häusern und Wohnungen müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Heizungsaudit durchführen. Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regelung sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Parteien sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmetern. Energieeinsparung in Unternehmen: Unternehmen mit einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.

„Überbordende Regulierungsflut“: Heftige Kritik an Planungen zur Energieversorgungssicherung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch Vorbildfunktion haben. Obwohl die neuen Regeln den Erdgasverbrauch nur um etwa 2 bis 2,5 Prozent senken würden, sollten sie die Bürger auch dazu anregen, freiwillige Sparmaßnahmen zu ergreifen. Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Laut RND-Bericht bezeichnete CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger (CDU) die Energiesparpläne als “übertriebenes Mikromanagement” und eine “völlig überzogene Regelungsflut”. Auch Unionspolitiker hatten die geplante Gasabgabe ab Oktober scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete es gegenüber dem Spiegel als “Beitrag zum Chaos”. Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Presseerklärung seine Energiesparpläne. © Michael Kappeler/dpa

Energielieferung nach Deutschland: Habeck will russischem Gas entkommen

Robert Habeck (Grüne) hatte dagegen seine Pläne für eine Gasabgabe verteidigt. Denn das Modell, auf Billigimporte aus Russland zu setzen, ist gescheitert – und wird nicht wiederkommen. Es erfordere nun eine „nationale Anstrengung“, Energie einzusparen, erläuterte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der kürzlich beschlossenen Maßnahmen, wie das Geschlossenhalten von Türen, sieht er als „fast selbstverständlich“ an.

        Rubrikenverzeichnis: © Michael Kappeler/dpa

title: “Strom Und Erdgassparen Wird Pflicht Ab September Gelten Neue Verbote Klmat” ShowToc: true date: “2022-12-01” author: “Jack Shears”


Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe „zur Sicherung der Energieversorgung“ vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Beide Energieeinsparverordnungen wurden am Mittwoch (24.08.) vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das vorrangige Ziel sei es, “die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren”. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stiftung Oberste Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Rechtsfinanzamt) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)

Händewaschen mit Kälte und niedrigeren Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen werden ab dem 1. September zunächst für sechs Monate umgesetzt. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Verbraucher. Konkret kommen die folgenden Innovationen auf die Bürger zu:

Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Erdgas aus dem Netz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist. Mieter dürfen Heizung reduzieren: Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Mieträumen festlegen, werden für sechs Monate ausgesetzt. Kühlere Flure: Aufenthaltsbereiche, die nicht dauerhaft bewohnt werden, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen hiervon sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Unternehmen dürfen weniger heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Daher gelten in gewerblichen Bereichen als Mindesttemperatur die für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen. Händewaschen kalt: In öffentlichen Gebäuden müssen Warmwasserbereiter oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen verwendet werden. Ausgenommen sind wiederum die oben aufgeführten Einrichtungen. Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen dauerhaft offen zu lassen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Verbot von Leuchtreklame: Leuchtreklame muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie Kurzzeitbeleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem. Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Vermieter haben eine Förderungspflicht – sie müssen daher ihren Mietern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein – Stromtransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24. August) in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass eine Eisenbahnverordnung verabschiedet worden sei. Diese sieht vor, dass im Notfall dem Transport von Energie Vorrang vor dem Transport von Personen eingeräumt werden kann. Stehen kurzfristig Energielieferungen an, könne dies auch bedeuten, „dass Personenzüge warten müssen“, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung wird nicht sofort umgesetzt, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem ​​Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (mehr Service-News bei RUHR24). Volker Wissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) geben eine gemeinsame Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung ab. © Michael Kappeler/dpa

Strom und Erdgas durch Regulierung einsparen – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant der Bundesenergieminister mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Diese bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:

Pflicht zum Heizungsaudit: Eigentümer von erdgasbeheizten Häusern und Wohnungen müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Heizungsaudit durchführen. Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regelung sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Parteien sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmetern. Energieeinsparung in Unternehmen: Unternehmen mit einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.

„Überbordende Regulierungsflut“: Heftige Kritik an Planungen zur Energieversorgungssicherung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch Vorbildfunktion haben. Obwohl die neuen Regeln den Erdgasverbrauch nur um etwa 2 bis 2,5 Prozent senken würden, sollten sie die Bürger auch dazu anregen, freiwillige Sparmaßnahmen zu ergreifen. Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Laut RND-Bericht bezeichnete CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger (CDU) die Energiesparpläne als “übertriebenes Mikromanagement” und eine “völlig überzogene Regelungsflut”. Auch Unionspolitiker hatten die geplante Gasabgabe ab Oktober scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete es gegenüber dem Spiegel als “Beitrag zum Chaos”. Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Presseerklärung seine Energiesparpläne. © Michael Kappeler/dpa

Energielieferung nach Deutschland: Habeck will russischem Gas entkommen

Robert Habeck (Grüne) hatte dagegen seine Pläne für eine Gasabgabe verteidigt. Denn das Modell, auf Billigimporte aus Russland zu setzen, ist gescheitert – und wird nicht wiederkommen. Es erfordere nun eine „nationale Anstrengung“, Energie einzusparen, erläuterte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der kürzlich beschlossenen Maßnahmen, wie das Geschlossenhalten von Türen, sieht er als „fast selbstverständlich“ an.

        Rubrikenverzeichnis: © Michael Kappeler/dpa

title: “Strom Und Erdgassparen Wird Pflicht Ab September Gelten Neue Verbote Klmat” ShowToc: true date: “2022-10-24” author: “Robert Hanson”


Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe „zur Sicherung der Energieversorgung“ vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurzfristige und langfristige Maßnahmen vor. Beide Energieeinsparverordnungen wurden am Mittwoch (24.08.) vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das vorrangige Ziel sei es, “die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren”. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Stiftung Oberste Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Rechtsfinanzamt) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)

Händewaschen mit Kälte und niedrigeren Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen werden ab dem 1. September zunächst für sechs Monate umgesetzt. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ebenso wie Verbraucher. Konkret kommen die folgenden Innovationen auf die Bürger zu:

Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Erdgas aus dem Netz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist. Mieter dürfen Heizung reduzieren: Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Mieträumen festlegen, werden für sechs Monate ausgesetzt. Kühlere Flure: Aufenthaltsbereiche, die nicht dauerhaft bewohnt werden, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen hiervon sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Unternehmen dürfen weniger heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Daher gelten in gewerblichen Bereichen als Mindesttemperatur die für Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen. Händewaschen kalt: In öffentlichen Gebäuden müssen Warmwasserbereiter oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen verwendet werden. Ausgenommen sind wiederum die oben aufgeführten Einrichtungen. Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen dauerhaft offen zu lassen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Verbot von Leuchtreklame: Leuchtreklame muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden. Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie Kurzzeitbeleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem. Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Vermieter haben eine Förderungspflicht – sie müssen daher ihren Mietern entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein – Stromtransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24. August) in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass eine Eisenbahnverordnung verabschiedet worden sei. Diese sieht vor, dass im Notfall dem Transport von Energie Vorrang vor dem Transport von Personen eingeräumt werden kann. Stehen kurzfristig Energielieferungen an, könne dies auch bedeuten, „dass Personenzüge warten müssen“, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung wird nicht sofort umgesetzt, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem ​​Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (mehr Service-News bei RUHR24). Volker Wissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) geben eine gemeinsame Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung ab. © Michael Kappeler/dpa

Strom und Erdgas durch Regulierung einsparen – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant der Bundesenergieminister mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Diese bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:

Pflicht zum Heizungsaudit: Eigentümer von erdgasbeheizten Häusern und Wohnungen müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Heizungsaudit durchführen. Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regelung sind Wohngebäude mit sechs oder mehr Parteien sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmetern. Energieeinsparung in Unternehmen: Unternehmen mit einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.

„Überbordende Regulierungsflut“: Heftige Kritik an Planungen zur Energieversorgungssicherung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch Vorbildfunktion haben. Obwohl die neuen Regeln den Erdgasverbrauch nur um etwa 2 bis 2,5 Prozent senken würden, sollten sie die Bürger auch dazu anregen, freiwillige Sparmaßnahmen zu ergreifen. Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Laut RND-Bericht bezeichnete CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger (CDU) die Energiesparpläne als “übertriebenes Mikromanagement” und eine “völlig überzogene Regelungsflut”. Auch Unionspolitiker hatten die geplante Gasabgabe ab Oktober scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete es gegenüber dem Spiegel als “Beitrag zum Chaos”. Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Presseerklärung seine Energiesparpläne. © Michael Kappeler/dpa

Energielieferung nach Deutschland: Habeck will russischem Gas entkommen

Robert Habeck (Grüne) hatte dagegen seine Pläne für eine Gasabgabe verteidigt. Denn das Modell, auf Billigimporte aus Russland zu setzen, ist gescheitert – und wird nicht wiederkommen. Es erfordere nun eine „nationale Anstrengung“, Energie einzusparen, erläuterte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der kürzlich beschlossenen Maßnahmen, wie das Geschlossenhalten von Türen, sieht er als „fast selbstverständlich“ an.

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